Karosseriebau und Lackiererei in Ratingen - Dröge & Gleisenstein GmbH

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Alte Führerscheine bis 2033 gültig

ADAC: Umtausch jetzt nicht notwendig

 

Zum 19. Januar 2013 werden neue EU-Führerscheine eingeführt. Alle Ausweise, die ab diesem Zeitpunk ausgestellt werden, gelten 15 Jahre lang. Der ADAC weist darauf hin, dass alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben worden sind, erst mit Wirkung zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit verlieren und neu ausgestellt werden müssen. Deshalb ist es nicht nötig, einen bisher gültigen Führerschein in den nächsten Tagen kurzfristig noch umzutauschen. 

Wer dennoch schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte, hat keinen großen Aufwand: Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 24 Euro bei der ausstellenden Behörde einzahlen sowie den alten Führerschein und ein neues Foto vorlegen. Eine ärztliche Untersuchung ist dabei – anders als in vielen anderen EU-Staaten – nicht vorgeschrieben. Unerlässlich ist der Umtausch jedoch dann, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines „neuen“ Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden.

Der Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zum einen soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern das Handwerk gelegt werden. Zum anderen ist es das erklärte Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregister zu errichten, um so den sog.   „Führerschein-Tourismus“ zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Der ADAC hat zum neuen Fahrerlaubnisrecht eine Broschüre erstellt, die kostenlos unter www.adac.de heruntergeladen werden kann.

- Haupt- und Abgasuntersuchung -

Neue Regeln für DEKRA, TÜV und Co.

Mit der „47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrrechtlicher Vorschriften“ werden Änderungen bei der regelmäßigen technischen Überwachung von Fahrzeugen verabschiedet. Nachstehend die wichtigsten Neuerungen.
Abschaffung der Rück- und Fälligkeitsdatierung / Ergänzungsuntersuchung mit erhöhter HU-Gebühr bei Fristüberschreitung

Seit 1. Juni 2012 wird nach Überziehen der HU-Fälligkeit grundsätzlich nicht mehr rückdatiert. Die nächste Hauptuntersuchung ist somit grundsätzlich 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin fällig. Damit wird eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise wieder sichergestellt. 

Wird der Vorführtermin jedoch um mehr als zwei Monate überschritten, ist die Hauptuntersuchung um eine Ergänzungsuntersuchung zu erweitern. Die HU-Gebühr wird dabei aufgrund des Mehraufwandes um 20 Prozent erhöht.

Weitere Informationen hierzu: www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/hu-und-au/default.aspx